Sicherheit
Explosionsfähige Atmosphären und wirksame Zündquellen können gravierende Folgen für Menschen, Anlagen und Betrieb verursachen.
Dienstleistung
Bewertung, Prüfung und Dokumentation des Explosionsschutzes gemäß BetrSichV und GefStoffV – praxisnah, nachvollziehbar und rechtssicher.
Explosionsfähige Atmosphären und wirksame Zündquellen können gravierende Folgen für Menschen, Anlagen und Betrieb verursachen.
Betreiber sind verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen festzulegen und Dokumentation auf Verlangen bereitzustellen.
Zoneneinteilung, Maßnahmen und Nachweise schaffen eine nachvollziehbare Grundlage für Betrieb, Prüfung und Unterweisung.
Prüfung vor Inbetriebnahme & wiederkehrend gemäß § 15 und § 16.
Erfassung von Gefährdungen, Zoneneinteilung, Schutzmaßnahmen.
Atmosphäre, Stoffe, Rahmenbedingungen und Zündquellen bewerten.
Eliminierung oder Minimierung der Explosionsgefahren.
Grafische Darstellung explosionsgefährdeter Bereiche (Zoneneinteilung).
Zusammenfassung der Ergebnisse in strukturierter Form.
Wir sind befähigt, Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 15 Abs. 1–3 BetrSichV (Prüfung vor Inbetriebnahme) sowie § 16 BetrSichV (wiederkehrende Prüfung) durchzuführen.
Gemäß § 6 GefStoffV muss der Betreiber die von seinen Anlagen ausgehenden Gefahren ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegen. Inhalt des Explosionsschutzdokuments ist die Erfassung der Gefährdungen, die Ermittlung explosionsgefährdeter Bereiche (Zoneneinteilung) und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Beurteilung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Explosionsgefährdung durch das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre besteht. Zusätzlich wird ermittelt, ob und welche Zündquellen vorhanden sind. Diese Bewertung ist die Grundlage für die weiteren Schritte.
Nach der Ermittlung der Explosionsgefahren wird ein Maßnahmenplan zur Eliminierung bzw. Minimierung der Explosionsgefahren erstellt und nachvollziehbar priorisiert.
Erfassung von Bereichen mit verbleibenden Restrisiken im Ex-Zonen-Plan (Zoneneinteilung). Grafische Darstellung explosionsgefährdeter Bereiche als Grundlage für Betrieb, Prüfung und Unterweisung.
Zusammenfassung der Ergebnisse in strukturierter Form und Integration in das Explosionsschutzdokument. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Prüfern und internen Stellen.
Beschreiben Sie Branche, Anlage/Prozess und aktuellen Status. Wir melden uns mit einem sinnvollen Vorgehen.