Unsere Dienstleistungen rund um den Explosionsschutz:
Befähigte Person für die Prüfungen zum Ex-Schutz nach BetrSichV
Wir sind befähigt die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 15 Abs. 1-3 (Prüfung vor Inbetriebenahme) und § 16 (Wiederkehrende Prüfung) BetrSichV durchzuführen.
Explosionsschutz-Dokument
Gemäss §6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss der Betreiber die von seinen Anlagen ausgehenden Gefahren ermitteln und Maßnahmen treffen. Inhalt des Explosionsschutzdokumentes ist die Erfassung der Gefährdungen, die Ermittlung der explosionsgefährdeten Bereiche (Zoneneinteilung) und die Festlegung von entsprechenden Schutzmassnahmen.
Ermittlung der Explosionsgefährdung
Beurteilung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Explosionsgefährdung durch Auftreten einer explosionsgefährlichen Atmosphäre besteht. Weiterhin ist zu ermitteln, ob und welche Zündquellen vorhanden sind. Dieser komplexe Beurteilungsprozess ist die Grundlage für die weiteren Handlungsschritte.
Massnahmen zur Reduzierung des Risikos
Nach der Ermittlung der Explosionsgefahren ist ein Massnahmenplan zur Eliminierung bzw. Minimierung der Explosionsgefahren zu erstellen.
Ex-Zonen-Plan
Erfassung der Bereiche mit verbleibenden (Rest)-Risiken im Ex-Zonen-Plan (Zoneneinteilung). Grafische Darstellung der explosionsgefährdeten Bereiche.
Dokumention
Zusammenfassung der Ergebnisse zum Explosionsschutzdokument.
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